Fertigkeit: Beruf (Flussschiffer)
| Bezugsattribut: | Konstitution |
| Lohnfaktor: | 0,8 |
| Klassenfertigkeit für: | Bürgerlicher, Schurke |
| Synergieboni von: | Beruf (Fuhrmann), Überleben, Wissen (Natur) |
| Synergieboni auf: | Beruf (Fuhrmann), Beruf (Händler) |
Der Beruf des Flussschiffers beinhaltet nicht nur den Fährmann, der seine Fahrgäste von einem Ufer zum anderen bringt oder den Kapitän und die Mannschaft eines Handelsschiffes. Vielmehr umfasst er aller Berufe, die mit der wirtschaftlichen Nutzung von Flüssen und Seen zu tun haben, sei es als einfacher Fischer, als Schiffsjunge oder als Kaptän.