Die Kupferwaage

Überblick
 
Status:Gilde
Sitz:Lautwasser
 
Klassen:Alle
 
Ansprechpartner:Alle Mitglieder
 
 
Symbol der Kupferwaage
Übersicht
1. Einleitung
2. Gildenordnung
2.1. Präambel
2.2. Grundsätze, Ziele und Wirken
2.3. Gildenrat und Gildenmeister
2.4. Gildengeschäfte, Gildenangestellte und Gildeneigentum
2.5. Schlussbestimmung
3. Hochwaldkurier
4. Mitglieder

Einleitung

Die Gemeinschaft der Kupferwaage begründete sich auf dem Gedanken, dem Teil der Bevölkerung, der einem ehrlichen Gewerbe nachgeht, gleichermaßen eine helfende wie schützende Hand zu sein. Es geht in erster Linie um die Schaffung von Chancengleichheit und die Erhöhung des allgemeinen Wohlstands. Kontakte ausbauen, Abläufe beschleunigen, für Absicherung sorgen und die Wirtschaft Lautwassers von der Basis aus stärken - das sind Grundpfeiler des Handelns der Kupferwaage.

Der Hochwaldkurier dient als Organ der Kupferwaage zur Information der Bevölkerung über das allgemeine Tagesgeschehen und gleichsam als Plattform für Ausschreibungen.

Gildenordnung der Gemeinschaft der Kupferwaage zu Lautwasser

Präambel

Wir Gewerbstätige der Stadt Lautwasser und ihrer Region finden uns aus freiem Willen zusammen in der Kupferwaage zur Vertretung des schaffenden Bürgers nach innen und außen und zum Zwecke der wirtschaftlichen Stärkung Lautwassers und dessen Namen in der Region und anderen Teilen Faerûns.

Wir richten uns in unseren Bemühungen nach den Gesetzen der Stadt Lautwasser und geloben feierlich unseren Aufgaben und Diensten im Sinne Lautwassers nachzukommen.

Grundsätze, Ziele und Wirken

(1) Jeder Gewerbstätige Lautwassers steht unter dem Schutz der Kupferwaage, so er sich an sie wendet.

(2) Als Gewerbstätige werden alldiejenigen bezeichnet, die einem Gewerbe oder freiem Beruf nachgehen. Die Bezeichnung unterscheidet nicht in Stände oder Schichten und besteht unabhängig von einem Beschäftigungsverhältnis.

(3) Der Schutz des Gewerbstätigen durch die Kupferwaage kann verwirkt werden, wenn der Betroffene entgegen den Gesetzen Lautwassers einen eklatanten Schaden für eine Person, Gruppe oder die Stadt Lautwasser wissentlich und willentlich herbeiführt.

(4) Mitglied der Kupferwaage wird man durch Erhalt einer Mitgliedschaftsurkunde, die durch ein Ratsmitglied des Gildenrates ausgestellt wird. Dafür ist ein symbolischer Betrag in Kupfermünzen zu entrichten.

(5) Die Zielsetzung der Kupferwaage ist die Hilfestellung für Gewerbstätige und die wirtschaftliche Stärkung Lautwassers. Dazu gehört insbesondere die Anlage und stete Aktualisierung eines Registers, in dem alle Gewerbstätige Lautwassers und der Region verzeichnet sind.

(6) Die Repräsentation der Gewerbstätigen Lautwassers nach innen und außen ist gleichermaßen Gebot wie Ziel der Kupferwaage. Die Knüpfung von Kontakten und Herstellung von Geschäftsbeziehungen in Lautwasser und der Region zwischen Gewerbstätigen soll zur Vereinfachung und Beschleunigung der Geschäfte beitragen.

(7) Ist es einem Mitglied nicht möglich aus unverschuldeten Gründen seine Kosten zu decken oder ihm nicht hinreichend Geld für zwingend notwendige Neuanschaffungen zur Verfügung stehtt, besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung von Mitgliedern durch Vergabe von Darlehen.

(8) Steht einem Gewerbstätigen kein Platz zur Lagerung seiner Waren zur Verfügung, besteht die Option zur sicheren Zwischenlagerung von Waren in einem Gebäude der Kupferwaage.

Gildenrat und Gildenmeister

(9) Die höchste fungierende Instanz der Kupferwaage bildet der Gildenrat. Er besteht aus drei Gewerbstätigen, die eine Mitgliedschaft der Kupferwaage innehaben müssen. Er konstituiert sich aller zwei Jahre neu durch gleiche, geheime Wahlen.

(10) Die Kandidaten, die sich für das Amt des Gildenrats zur Wahl stellen, können von einer jeden Person vorgeschlagen werden, unabhängig davon, ob diese Mitglied der Kupferwaage ist. Der Vorgeschlagene allerdings muss Mitglied der Kupferwaage sein. Die vorgeschlagene Person muss zustimmen, bevor sie in die Liste der Kandidaten aufgenommen wird.

(11) Die Wahl des Gildenrates zieht sich über einen Zehntag. Stimmen sind im Gildenhaus zu Lautwasser oder einer Dependance der Kupferwaage nach Vorlage der Mitgliedschaftsurkunde abzugeben. Die Leitung und Auszählung der Stimmen erfolgt durch eine unabhängige Wahlkommission. Nach Auszählung der Stimmen muss das Ergebnis dem obersten Priester des Allgötterschreins oder einem Stellvertreter übergeben werden, auf dass er das Ergebnis aus einem Fenster des Gildenhauses zu Lautwasser hinausrufe.

(12) Die erste Sitzung des neuen Gildenrats ist eine konstituierende. Der Gildenrat kann einen Gildenmeister wählen.

(13) Der Gildenmeister geht aus dem Gildenrat hervor und ist oberster Repräsentant der Kupferwaage nach innen wie außen. Der Gildenmeister verfügt nicht über gesonderte Privilegien, die ihn von den anderen Mitgliedern der Kupferwaage abheben. Er leitet die Ratssitzungen und hat allen Entscheidungen des Gildenrates Folge zu leisten.

(14) Der Gildenrat kann sich selbst auflösen. Eine Auflösung erfolgt durch einstimmigen Beschluss oder durch gleichzeitiges Austreten von mindestens zwei Mitgliedern. Kommt es zur Auflösung des Gildenrates, so hat innerhalb von drei Zehntagen eine Neuwahl zu erfolgen. Über den Zeitraum von Auflösung bis Neuwahl des Gildenrats bleiben die ehemaligen Ratsmitglieder provisorisch im Amt. Sind alle Ratsmitglieder aus dem Gildenrat ausgetreten und somit nicht gewillt bis zur Neuwahl in ihrem Amt zu verbleiben, übernimmt der Schatzmeister die Geschäfte, wobei seine Entscheidungsgewalt nicht über Verwaltungsaufgaben und alltägliche Geschäfte hinausgeht. Ist zu diesem Zeitpunkt kein Schatzmeister im Amt übernimmt für den Zeitraum bis zur Neuwahl der Fürst Lautwassers die Führung der Kupferwaage.

(15) Durch einstimmigen Beschluss der übrigen zwei Ratsmitglieder kann der Gildenmeister jederzeit und ohne Begründung abberufen werden. Er bleibt allerdings Mitglied des Gildenrates.

Gildengeschäfte, Gildenangestellte und Gildeneigentum

(16) Die Kupferwaage geht eigenen Geschäften nach. Dies sind Gildengeschäfte der Kupferwaage und nicht die eines Mitglieds. Geschäfte der Kupferwaage werden durch den Gildenrat in Abstimmung mit dem Schatzmeister abgeschlossen. Der Ankauf von Waren durch die Kupferwaage erfolgt nach Auswahl der jeweiligen Gewerbstätigen, von denen die Ware bezogen werden soll. Hierbei werden Gildenmitglieder bevorzugt. Das Abwickeln von Geschäften im Namen der Kupferwaage oder unter Verwendung deren Mittel ist ohne Absprache mit dem Gildenrat untersagt.

(17) Der Schatzmeister, die Schlichter und andere Angestellte der Kupferwaage können jederzeit vom Gildenrat mit mindestens drei von fünf Stimmen ein- und abberufen werden.

(18) Jedem Angestellten der Kupferwaage sei es gestattet, eigenen Geschäften - unabhängig von denen der Kupferwaage - nachzugehen. Einzige Ausnahme hierbei bilden der Schatzmeister und die Gildenhändler.

(19) Der Verkauf von Waren erfolgt in gildeneigenen Geschäften oder wird auf Anfrage hin durch Lieferung abgewickelt. Alle anfallenden Ausgaben gehen vom Gildenvermögen ab, wobei die Einnahmen hinzukommen. Die Bezahlung von Gildenhändlern erfolgt aus der Gildenkasse nach einem festen monatlichen Betrag.

(20) Gildenhändler sind all diejenigen Mitglieder, die ausschließlich unmittelbaren Geschäften der Kupferwaage nachgehen und vom Gildenrat mit mindestens drei von fünf Stimmen ernannt worden

(21) Dem Gildenhändler ist es in Absprache mit dem Gildenrat gestattet, so er dessen mächtig ist, selbstgefertigte Gegenstände im Namen der Kupferwaage neben dem Gildensortiment zu verkaufen und den Erlös einzubehalten. Dabei fließt ein Viertel des Gewinns als Provision an die Kupferwaage. Aufwendungen zur Herstellung der Ware hat der Gildenhändler selbst zu tragen.

(22) Für den Fall des unlauteren Verhaltens, Hinterziehung von Geldern der Kupferwaage oder Unterschlagung von Waren, so wie jeder anderen Form des Betrugs und eigenmächtigen Handelns mit Mitteln der Kupferwaage zum Zwecke der Befriedigung von Eigeninteressen, behält sich die Gilde Sanktionen gegen den Angestellten vor, die in Abhängigkeit von der Schwere der Schuld von Tadeln bis zum Ausschluss aus der Kupferwaage führen können.

Schlussbestimmung

(23) Die Gildenordnung der Gemeinschaft der Kupferwaage zu Lautwasser ist unverletzlich. Punkte der Gildenordnung sind nur durch einheitlichen Beschluss aller drei Ratsmitglieder abzuändern.

(24) Es obliegt einem jeden Mitglied, über die Grundsätze der Kupferwaage zu wachen.

Hochwaldkurier

Hochwaldkurier

Der Hochwaldkurier ist eine einmal im Zehntag erscheinende Zeitung, die sich an verschiedenen zentralen Orten Lautwassers als Aushang anfinden lässt. Auch in der Nachtjagd und dem Lager am See im Hochwald findet sich ein frei zugängliches Exemplar. Lieferungen sind unter bestimmten Konditionen in Ausnahmefällen möglich.

Leserzuschriften sind erwünscht und werden - so sie keine verhetzenden Kommentare oder dergleichen enthalten - gern aufgenommen. Da die Schreibstube beständig nach neuen Redakteuren sucht, freut man sich die Kupferwaage über jede Bewerbung. Dabei sind Festanstellungen genauso denkbar wie die freie Mitarbeit. Die Inhalte der Zeitung decken ein breites Repertoire an Themen ab. Ausschreibngen sind ebenso möglich wie gezielte Kolmunen oder Glossen. Wie sich der einzelne Schreiber einbringen kann und möchte, erschließt sich nach einer Absprache mit der Kupferwaage.

Mitglieder der Kupferwaage

Charakter Spieler Tätigkeit
Ainthrin Silberschärpe NSC Gildenhändler im Gildenhaus
Alira NSC Gildenhändlerin bei der Priorei
Alrich Holzkant NSC Gildenhändler im Seelager
Bek Snoopz Mechanikus und Inhaber von Esmeldas Erben
Erevyn Ganja Gohan? Schaustellerin, Künstlerin
Ilaethas Korethil citlalcolotl Barde, Schreiber beim Hochwaldkurier
Jahra Windspiel Sundown Parfümeurin, Besitzerin der "Drei Horizonte"
Lariah Larissienne? Schaustellerin und Instrumentenbauerin
Lilian Kupfermond Lynae Laflanna Schneiderin
Mardon NSC Gildenhändler bei der Priorei
Norbanus Anubis2406 Vertreter der Abtei der Leuchtenden Hand
Rayen Kentarr Astarion Gelehrter des Rechts
Hannah Setor Melyanna Bardin, Instrumentenbauerin, Verzauberin
Shandri Rotdrache? Shevara? Gildenhändlerin
Halldrik Goldhammer Turike Die Zwergenschmiede am Markt
Worlan DuRog Worlan Vertreter der Abtei der Leuchtenden Hand
Serena Azilla Wulfius? Schneiderin

Inaktive Mitglieder

Adelina Kelm? Lauryll Prokuristin der Kupferwaage
Jasper Dinkelson? Thymoteus? Koch, Bäcker
Ka'nathyl -Anyndur-? Kurier
Sinéad Conmara Skadi Lederwerkerin und Jägerin
Lanae Thaveruil neni? Schreiberin beim Hochwaldkurier; Kurierin

Die NSC werden von Revenge betreut.


Autor: dying despot