Llorkh - Die Regeln der Händlergilde
Durch das herrschaftliche Dekret ist festgelegt, dass nur Mitglieder der Händlergilde das Recht haben einen Handel oder eine Wirtschaft auf dem Gebiete der Stadt Llorkh zu betreiben. Alle Mitglieder haben sich an die festgelegten Richtlinien zu halten.
- Jedes Jahr kann auf Antrag ein neues Bundoberhaupt gewählt werden. Jedes Mitglied hat eine Stimme bei der Wahl.
- Über die Mitgliedschaft entscheidet das Bundoberhaupt. Die Entscheidung muss zusätzlich durch drei weitere Mitglieder bestätigt werden.
- Die Handelsgebiete und Handelswaren eines jeden Mitgliedes werden zwischen den Mitgliedern gemeinsam ausgehandelt. Den Vorsitz hat das Bundoberhaupt.
- Jedes Jahr werden mit den Handwerkern, Bauen und Flussleute Llorkhs die Preise ihrer Waren ausgehandelt. An diese Preise muss man sich halten.
- Das Bundoberhaupt hat die Aufgabe die Mitglieder wie auch die Handelspartner des Bundes zu überwachen. Er vermittelt bei internen und externen Streitigkeiten und legt eventuelle Strafen fest, die der Geschädigte von dem Schädiger erhält.
Autoren: Arnaeus und JimbalajaJambo