Fraktion Llorkhs: Die Handwerkszunft
Betreuender Spielleiter: Perth
Zur Handwerkszunft gehört beinahe einjeder, der etwas mit seinen eigenen Händen schafft. Schmiede, Bergmänner, Lederer, Holzarbeiter und viele andere Berufsstände finden sich in den Reihen der Handwerker wieder. Die Idee hinter diesem Zusammenschluss ist eine einfache: Einzelpersonen, die alleine kein Gehör finden würden, erhoffen sich aus der Bildung einer Gilde Einflussnahme auf die Entscheidungen der Obrigkeit, insbesondere auf jene, welche die Handwerker direkt betreffen, wie Zölle und Abgaben. Die Handwerkszunft genießt seit langem einen guten Ruf in Llorkh, war es doch stets die harte Arbeit ihrer Mitglieder, die den Llorkhern das, was nach ihrem Verständnis Wohlstand ist, sicherten. Gerade diese stützende Funktion verschafft den Handwerkern Einfluss und Gehör.
Inbegriff des Zusammenhalts und der Solidarität zwischen den Handwerksleuten ist die Eisenhütte?, kein einziger dort Arbeitender ist nicht stolzer Vertreter seiner Zunft, nimmt nicht an den zumindest einmal im Monat stattfindenden Zunftstreffen, auf denen für gewöhnlich weniger Wichtiges besprochen, als ordentlich getrunken wird, teil. So verwundert es auch kaum, dass der angesehene und von allen Seiten respektierte Sprecher der Zunft Orlo Schalig?, ein mehr als talentierter, wenngleich schon in die Jahre gekommener Goldschmied, ist und wohl auch auf absehbare Zeit sein wird.
Die Handwerkergilde ist geprägt von Traditionalismus und Brauchtum, Sitten aus der "guten, alten Zeit" werden gehegt und gepflegt und bei den Treffen nur zu gerne zelebriert. Dazu gehören Dinge auch wenig schmackhafte Dinge (wie das Trinken von Harn im Falle der Gerber) oder durchaus Schmerzhaftes (wie beispielsweise das Laufen über Kohlen bei den Arbeitern der Eisenhütte). Wenig überraschen mag es, dass diese (Un)Sitten hauptsächlich den Neulingen in den Reihen der Handwerker widerfahren. Wer sich aber einmal in der Zunft etabliert hat, darf auf die Hilfe und Solidarität der anderen Mitglieder hoffen.
Mittlerweile kann die Gilde der Handwerker auf viele erfolgreiche Jahre zurückblicken, hat sie doch auch die dunkleren Tage der Stadt wohl überdauert. Heute darf sich ihr Sprecher stolz Vertreter aller Handwerker Llorkhs nennen, ist die Ausübung aller Handwerke per Dekret vom Herrscher selbst durch nur mehr innerhalb der Zunft erlaubt. Einzige, aber alles andere als unwichtige bilden die Arbeiten im Hafen und im Schiffsbau, werden die dort Tätigen doch durch die Flussleute repräsentiert.
Regelwerk der Handwerkszunft
Original aus dem Jahre 1272TZ, aktualisiert 1376TZ
| Von den Rechten der Zunftsleute | |
| I. | Die Zunft der Handwerksleut sey Heimat aller Handwerker der Stadt, einjeder Handwerker sey Mitglied |
| II. | Als Oberhaupt und Sprecher der Zunft diene stets eyn für der Jahre zweye gewähltes Mitglied. |
| III. | Es stehe jedem Mitglied freye, seyne Stimme zur Wahl abzugeben. Einjeder habe eine Stimme. |
| Von den Pflichten der Zunftsleute | |
| IV. | Einjeder führe den Drittel Teil seyner Einfuhr an die Zunft ab. Die Zunft setze dies Gelde für ihre Leute ein. |
| V. | Man verkaufe nur an der Stadt genannte Handesleut. Ausnahm sey hier alles, was nur für eine Person bestimmt sey. |
| VI. | Zwistigkeyten zwischen den Handwerksleut seyen dem Zunftmeyster vorgetragen. |
| Von den Strafen für Vergehen | |
| VII. | Wer werket, ohne Mitglied der Zunft zu seyn, der sey übergeben an das Gericht. |
| VIII. | Einjeder, der gegen dies Regelwerk verstoßet, sey durch das Oberhaupt in Gold oder durch Ausschluss bestrafet. |
| IX. | Wer streytet mit den Handes- oder Flussleut lasse sich vertreten durch den Zunftmeister. |
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