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1. Grundsätzliches 
Wiederbelebungen haben auf einer persistenten Spielwelt einen besonderen Stellenwert. Während eine Wiederbelebung in NWN2 immer ohne Folgen und Kosten ist, ist sie in D&D 3.5 stets mit hohen Kosten und Stufenverlust verbunden. Da dies, insbesondere beim Tod durch Monster, rasch den Spaß vermiesen kann, geht die Hochwaldallianz hier einen Mittelweg.
Ein Tod gegen gewöhnliche Monster wird von vielen Spielern schlicht als sehr schwere Verletzung behandelt. Wiederbelebungsmagie ist in diesem Kontext generell kostenfrei und nicht mit einem Stufenverlust verbunden, sie wird dabei meist schlicht als machtvolle heilende Magie behandelt. Ein Wiedereinsteigen ohne Wiederbelebungszauber führt zu einem temporären Stufenverlust, der einen Tag anhält.
Ein Tod im Rahmen einer Quest oder eines Kampfes gegen Spieler wird, wenn explizit ein Todesstoß gesetzt wurde, oft als tatsächlicher Tod im Rollenspiel betrachtet. Ein solcher Tod kann nur durch einen Wiederbelebungszauber ungeschehen gemacht werden. Solche Wiederbelebungszauber sind meist mit Kosten verbunden, die aber nicht per Engine eingefordert werden, sondern beim Spielleiter abgegeben werden. Gleichermaßen sind damit einher gehende Schwächungen dem Rollenspiel des Wiedererweckten überlassen.
Die verschiedenen Zauber zur Wiedererweckung sind folgende:
2. Tote erheben (Raise Dead) 
Dieser Klerikerzauber des 5. Grades kann einen Toten bis maximal 1 Tag pro Stufe nach dem Tod wieder zurück holen ins Leben. Da die Absprache von Zusammenkünften zu solchen Zeremonien sich OOC oft schwer gestaltet, kann dieser Zeitraum OOC auch etwas überschritten werden, im Spiel sollte das aber nicht geschehen. Der Zauber Sanfte Ruhe? erlaubt diesen Zeitraum zu erweitern, indem Tage/Stufe der Leichnam frisch gehalten wird. Über diese Dauer wird das Zeitlimit bis zur Wiedererweckung nicht weiter angetastet. Sanfte Ruhe kann auch mehrfach gewirkt werden um so die Zeit bis zur Wiederweckung zu verlängern. Der Zauber Tote erheben erfordert Komponenten in Form von Diamanten, deren Wert sich an folgender Formel bemisst:
400 Goldmünzen (= 40.000 Kupfermünzen) x Gesamtstufe des zu erweckenden Charakters (max. 5.000 Goldmünzen)
Die Leiche sollte so vollständig wie möglich erhalten sein, der Kopf darf also nicht fehlen. Es können keine Toten wiederbelebt werden, die einmal als Untote erhoben wurden oder die durch Todeseffekte (z.B. Finger des Todes) getötet wurden.
Der Kleriker sendet seinen Geist hierbei aus, um die Seele des Verstorbenen zurück zu führen ins Leben. Zugleich weckt er das Leben des Körpers neu und bereitet ihn darauf vor, die Seele aufzunehmen. Tödliche Wunden, Krankheiten und Vergiftungen werden im Rahmen dessen geheilt, so dass der Körper lebensfähig ist. Man sollte aber beachten, dass die Wiedererweckung durch diesen Zauber den Körper keineswegs vollständig heilt und dass sie mit einer gewissen Schwächung einher geht, eine mehrtägige Ruhephase für den Wiederbelebten ist also dringend empfohlen.
3. Auferstehung (Resurrection) 
Der wahrscheinlich machtvollste Klerikerzauber des 7. Grades gestattet es einem Kleriker einen Toten bis zu 10 Jahre pro Stufe nach dessen Tod wieder ins Leben zurück zu holen. Der Zauber erfordert Komponenten in Form von Diamanten, deren Wert sich an folgender Formel bemisst:
800 Goldmünzen (= 80.000 Kupfermünzen) x Gesamtstufe des zu erweckenden Charakters (max. 10.000 Gold)
Es genügt ein winziger Bruchteil des Körpers, der zum Zeitpunkt des Todes Teil dessen war. Selbst die Asche, die zurück bleibt, wenn der Zauber Auflösung? ein Ziel trifft, genügt hierfür. Auch Tote, die als Untote belebt wurden oder Ziel von Todeseffekten waren, können wiederbelebt werden.
Der Zauber heilt das Ziel auch zugleich vollständig und hebt alle nachteiligen Effekte auf. Nur eine geringe Erschöpfung durch die belastenden Erfahrungen ist zu erwarten.
4. Geringere Reinkarnation (Reincarnate Variante) 
Der Grad 4 Druidenzauber Reinkarnation wurde gegenüber dem D&D 3.5 Original abgewandelt. Die Erschaffung eines völlig neuen Körpers mit unter Umständen abweichendem Phänotyp ist auf einer NWN2-PW, deren System bei Todesfällen keine Stufen dauerhaft abzieht, keine verwendbare Lösung.
Die Geringere Reinkarnation vermag den Körper eines Lebewesens bis zu 1 Woche nach dessen Tod so weit wieder her zu stellen, dass der Tote ins Leben zurück kehren kann. Da die Absprache von Zusammenkünften zu solchen Zeremonien sich OOC oft schwer gestaltet, kann dieser Zeitraum OOC auch etwas überschritten werden, im Spiel sollte das aber nicht geschehen. Hierfür werden als Komponenten Tinkturen und Öle benötigt, deren Wert sich an folgender Formel bemisst:
400 Goldmünzen (= 40.000 Kupfermünzen) x Gesamtstufe des zu erweckenden Charakters (max. 5.000 Goldmünzen)
Tödliche Wunden, Krankheiten und Vergiftungen werden im Rahmen dessen geheilt, so dass der Körper lebensfähig ist. Man sollte aber beachten, dass die Wiedererweckung durch diesen Zauber den Körper keineswegs vollständig heilt und dass sie mit einer erheblichen Schwächung einher geht, eine mehrtägige Ruhephase für den Wiederbelebten ist also dringend empfohlen.
5. Höhere Reinkarnation (Reincarnate Variante) 
Die höhere Reinkarnation, die Grad 7 Variante der Reinkarnation, vermag einen Körper eines Toten bis zu 1 Jahr nach dessen Tod noch wieder herzustellen. Hierfür werden als Komponenten Tinkturen und Öle benötigt, deren Wert sich an folgender Formel bemisst:
800 Goldmünzen (= 80.000 Kupfermünzen) x Gesamtstufe des zu erweckenden Charakters (max. 10.000 Goldmünzen)
Es genügt ein winziger Bruchteil des Körpers, der zum Zeitpunkt des Todes Teil dessen war. Selbst die Asche, die zurück bleibt, wenn der Zauber Zerstörung ein Ziel trifft, genügt hierfür. Auch Tote, die als Untote belebt wurden oder Ziel von Todeseffekten waren, können wiederbelebt werden.
Da der Zauber den Körper im Grunde völlig neu erschafft, werden jegliche alte Vergiftungen, Krankheiten, Verletzungen und alte Narben dabei geheilt. Allerdings ist eine Phase der Desorientierung zu erwarten, da der Körper zwar nach dem Vorbild des alten Körpers gestaltet ist, es sich jedoch tatsächlich um einen neu erschaffenen Körper handelt.
6. Geist zurückrufen (Recall Spirit) 
Diese Spezialfähigkeit erhält der Geisterschamane auf der 11. Stufe. Einmal täglich kann der Geisterschamane einen Toten unmittelbar nach dessen Tod wieder ins Leben zurückrufen. Eigentlich muss dies in der Runde nach dessen Tod geschehen, doch um rollenspielerische Ausgestaltung zu ermöglichen, ist es auch in Ordnung, wenn diese Wiedererweckung erst nach dem Kampf geschieht. Diese sofortige Wiedererweckung erfordert keine Komponenten, kostet also nichts.
Der Geisterschamane benötigt für die Wiedererweckung einen möglichst vollständigen Leichnam, Verletzungen werden nur so weit geheilt, wie dies zur Lebensfähigkeit des Toten zwingend erforderlich ist. Tote, die zu Untoten erhoben wurden oder durch einen Todeseffekt starben, können auf diese Weise nicht wiedererweckt werden.
Noch einmal sei hierbei betont: Die Wiedererweckung muss unmittelbar nach dem Tod erfolgen. Es ist nicht möglich, einen Geisterschamanen beim Tod eines Charakters erst noch zu alarmieren und her zu holen, da er auf jeden Fall zu spät käme. Der Geisterschamane muss also schon anwesend sein, wenn es zu einer solchen Situation kommt. Nur dann ist diese Fähigkeit auch anwendbar.
7. Sanfte Ruhe (Gentle Repose) 
Der Klerikerzauber 2. Grades (für Magier ist es Nekromantie 3. Grades) ist keine Wiederbelebung. Der Zauber kann allerdings einen Leichnam so konservieren, dass die Wiederbelebung auch nach längerer Zeit noch durch einen Kleriker oder Druiden durchgeführt werden kann. Alle Zerfallsprozesse werden dabei aufgehalten, so dass der Leichnam exakt so erhalten bleibt, wie er zum Zeitpunkt der Konservierung war.
8. Begrenzter Wunsch (Limited Wish) 
Der Magierzauber des 7. Grades kann unter anderem auch Klerikerzauber bis hin zum 5. Grad duplizieren. Es ist damit möglich, einen Wiederbelebungszauber mittels dieses Zaubers zu sprechen. An den Bedingungen, einschließlich der Kosten von 400 Goldmünzen (= 40.000 Kupfermünzen) x Charakterstufe (max. 5.000 Gold), ändert das allerdings nichts.
Autor: Arnaeus