Geisterhaftes Geräusch (RP)

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Klasse und Zaubergrad: Brd 0, Hxm/Mag 0
Zauberschule: Illusion [Einbildung]
Komponenten: Verbal, Gesten, Material (ein Fetzen Wolle oder ein Klumpen Wachs)
Zauberdauer: 1 Standardaktion
Reichweite: Nah (7,50 Meter + 1,50 Meter/Stufe)
Effekt: Illusionäres Geräusch
Wirkungsdauer: 1 Runde/Stufe
Rettungswurf: Wille anzweifeln (sofern Grund vorhanden)
Zauberresistenz: Nein


[ "Ghost Sound" im d20srd ]

Wirkung:

Der Zauber erzeugt Geräusche in einer bestimmten Lautstärke, sie können an- oder abschwellen, sich nähern, entfernen oder an einem Ort bleiben. Der Wirker entscheidet welche Art Geräusch er erzeugen möchte und kann dessen grundlegende Eigenschaften, dann nicht mehr ändern.

Die Lautstärke hängt auch von der Stufe des Wirkers ab. Pro Stufe vermag er den Geräuschpegel von 4 normale Menschen zu erzeugen (bis maximal 20 Menschen). Es können Gespräche, Gesang, Gebrüll, gehende oder marschierende Schritte erschaffen werden. Beinahe jeder Ton innerhalb der Lautstärke ist dabei möglich.

Eine Horde Ratten ist dabei etwa so laut wie 8 Menschen, das Gebrüll eines Löwen entspricht dem Pegel von etwa 16 Menschen und ein Schreckenstiger kann den Lärm von 20 Menschen erzeugen.

Geisterhaftes Geräusch kann die Glaubwürdigkeit eines Stillen Trugbilds? erhöhen.

Dieser Zauber ist derzeit nicht in der Engine umgesetzt. Es gelten die Richtlinien zu Emotezaubern!

Unterschiede zu D&D 3.5

Unterschiede zu NWN²

Nicht vorhanden

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Autoren: Jhaan