| Klasse und Zaubergrad: | Brd 4, Hxm/Mag 4, Dunkelheit 5 |
| Zauberschule: | Illusion (Schatten) |
| Komponenten: | Verbal, Gesten |
| Zauberdauer: | 1 Standardaktion |
| Reichweite: | Siehe Text |
| Wirkungsbereich/Ziel: | Siehe Text |
| Wirkungsdauer: | Siehe Text |
| Rettungswurf: | Variiert (siehe Text) |
| Zauberresistenz: | Ja (siehe Text) |
[ "Shadow Conjuration" im d20 SRD ]
| Wirkung: |
Der Zauber nutzt Material der Schattenebene, um eine Schattenvariante eines Zaubers zu erschaffen. Möglich sind: Dunkelheit, Magierrüstung, Magisches Geschoss, Schatten herbeirrufen?, Unsichtbarkeit. Die Zauber funktionieren so wie ihre Originale, benutzen aber den Zaubergrad der Schattenbeschwörung (4), um den SG für eventuelle Rettungswürfe zu berechnen. |
Unterschiede zu D&D 3.5
- Schattenbeschwörung könnte jeden Magierzauber der Zauberschule Beschwörung aus den Kategorien (Herbeirrufung) und (Erschaffung) simulieren, sofern er nicht höher als Grad 3 ist.
- Kreaturen hätten eine Chance, die Illusion anzuzweifeln und einen Willenswurf abzulegen. Bei einem erfolgreichen Wurf würden die Zauber sie nur sehr viel schwächer betreffen (siehe genaue Beschreibung im d20 SRD).
- Der Zauber könnte zudem auch Kreaturen oder Objekte simulieren.
Diese Wirkungen können im Rollenspiel benutzt werden. Zu beachten sind die Richtlinien zu Emotezaubern.
Unterschiede zu NWN²
Keine
Autor(en): Jhaan